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Zweigeschossiger Fachwerkbau, der mit seiner neun Gefachen breiten Giebelfront zur Gasse steht. Das Dach schließt mit kleinem Krüppelwalm ab. Das Gefüge ist sehr schlicht und regelmäßig. Es erscheinen zumeist nur kurze Fußstreben zu den Eckständern, lediglich an der Traufseite kommen auch längere Streben vor. Die Geschossauskragungen sind durch Rundstabprofile und profilierte Balkenköpfe hervorgehoben, die (erneuerten) Füllhölzer mit in Schiffskehlen eingelagerten floralen Schnitzereien versehen. Das Haus stammt aus dem mittleren 17. Jahrhundert und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |