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Gegenüber der in jüngerer Zeit durch einen Abbruch platzartig vergrößerten Einmündung der Hainbuche in die Straße Im Grund erhebt sich das Haus traufständig über hohem Kellersockel. Die linke Hälfte stammt im Kern aus dem 17. Jahrhundert, daher die Ausgestaltung der Stockschwelle mit einem Konsolfries, die Verzierung der Eckständer und die kräftig ausgebildeten geschweiften, durch Kopfwinkelhölzer zur Mann-Form ergänzten Fußstreben. Das Haus war sicher ursprünglich wie seine Nachbarbauten giebelständig; es ist im 19. Jahrhundert und später im Erdgeschoss erneuert und in zwei Phasen nach rechts erweitert worden, wobei die Ausgestaltung des Quergebälks wieder aufgenommen und eine Firstdrehung durchgeführt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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