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Der verputzte beziehungsweise mit Schindeln verkleidete Fachwerkbau trennt den Platz vor dem ehemaligen Niedertor von der Günthergasse. Er zeigt axiale Fassadengliederungen und hat an den Ecken stuckierte Quaderungen. Zur Brauhausstraße ist der Eingang als Portal mit Lisenen, waagerechter Verdachung und Volutengiebel aus Holz hervorgehoben, über den Mittelachsen ragen an beiden Traufseiten markante Zwerchhäuser mit profilierten Dreiecksgiebeln auf. Das Haus gehört in Teilen noch dem dritten Viertel des 18. Jahrhunderts an und ist als damaliges Wohnhaus einer der wirtschaftlich führenden Textilhändlerfamilien der Stadt ein Beispiel spätbarocken bürgerlichen Repräsentationsanspruchs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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