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In der Flucht des Hauptwirtschaftsgebäudes des Hallenburger Guts und des anschließenden Inspektorenwohnhauses stehen nach Nordwesten folgend zwei große ehemalige Gutsscheunen, die die Kubatur des Wohnhauses mit dem hohen Mansarddach aufnehmen und 1817 als zweigeschossige, konstruktive Fachwerkgebäude mit Backsteinausfachung errichtet worden sind. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der ehemaligen gräflichen Gutswirtschaft und sind Teil der westlichen Begrenzung des Schlossgartens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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