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Das untere der beiden Stockwerke des nach der inschriftlichen Datierung 1642 errichteten Fachwerkhauses ist zum Teil als unterteilte Ständerkonstruktion errichtet, zum Teil durch ein massives Sockelgeschoss unterfangen. Das Gefüge, das mittels Mann-Figuren mit geschweiften Kopfwinkelhölzern versteift wird, zeichnet sich durch eine reiche Gestaltung des Quergebälks mit Taustäben und Konsolfriesen aus, besonderes Merkmal sind dazu die geschnitzten Eckständer des Obergeschosses, die eine Frau und einen Mann in exotischer Tracht zeigen. Der Mann trägt lange Haare und einen Kinnbart; vor dem freien Oberkörper präsentiert er einen Becher. Das Attribut, das die Frau vor ihrer Brust hält, ist nicht zu deuten; sie trägt den gleichen Rock wie der Mann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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