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Der Fachwerkbau am ehemaligen Obertor entstand 1809 als städtisches Gebäude und beherbergte unterschiedliche Nutzungen, so waren im Obergeschoss (vor dem Neubau des Gefängnisses in der Schulstraße) die von Amtsarzt Carl Ludwig Braun 1840 ausführlich beschriebenen und als fortschrittlich gelobten vier Zellen des "Bezirksarresthauses" untergebracht. Der Bau hat ein klares klassizistisches Gefüge mit axialsymmetrischen Fassaden; an der Nordseite ist ein schmaler Mittelrisalit angedeutet. Ein kleiner steinerner "Schaukasten", zur Straße hin vorgebaut, ist wohl in ursächlicher Verbindung mit dem Obertor zu betrachten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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