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Großes, giebelständiges und zur Straße hin verschindeltes Fachwerkhaus, unmittelbar am ehemaligen Obertor und gegenüber der Vorderburg in der Stadt gelegen. Ein älteres Foto zeigt zur Straße hin kräftiges Quergebälk sowie abseits der Eckständer eingesetzte konvexe Geschossstreben am Giebel und - rudimentär - auch im ersten Obergeschoss; an der über der Stadtmauer aufragenden Rückseite ist diese Konstruktionsart gut erhalten und sichtbar geblieben. Aus ihr und aus der Kubatur des Hauses lässt sich eine Entstehungszeit um die Mitte des 16. Jahrhunderts ableiten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |