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Der große Fachwerkbau, 1848 als Wohnhaus für einen Metzgermeister erbaut, bestimmt mit dem gegenüber stehenden Haus Hindenburgstraße 2 die nördliche (und einzige) Zufahrt zum Stadtkern. Das dreigeschossig aufragende Gefüge hat eine schöne Regelmäßigkeit, die insbesondere an der Giebelseite durch Geschossstreben in den Eckgefachen und axialsymmetrische Anordnung der Wandständer bestimmt wird. In der noch im 19. Jahrhundert um zwei Achsen verbreiterten Traufseite befindet sich die spätklassizistische Eingangstür mit fein versprosstem Oberlicht und rechts der Zugang zur noch nach dem Zweiten Weltkrieg hier arbeitenden Hutmacherei. Das steile Mansarddach ist oberhalb der Haustür durch ein Zwerchhaus mit Ladehaken ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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