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Das Haus zeigt ein konstruktiv gefügtes Fachwerk des frühen 19. Jahrhunderts mit einfacher Verriegelung und kurzen Streben an den Eckständern. Zwei Geschosse erheben sich über einem relativ hohen Sandsteinsockel, dessen große Öffnungen auf wirtschaftliche Nutzung (Schlosserei) hinweisen. Das 1908 neu aufgesetzte Mansarddach ist auf der Seite zur Stadt hin durch eine jüngere breite Gaube mit geknicktem Dach ausgebaut. Das Haus steht jenseits des früheren Halsgrabens vor dem ehemaligen Obertor und hat hier eine besondere städtebauliche Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |