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Die Fassade des breiten, traufständigen und verputzten Fachwerkbaus zeigt eine angedeutete Symmetrie: Die Mittelachse mit dem Eingang wird durch ein Zwerchhaus mit Ladehaken betont; zu beiden Seiten sind je drei Fensterachsen ausgebildet. Wirtschaftsräume befanden sich im links zugänglichen Sockel und in der rechten Hauszone mit separaten Zugängen. Der angedeutete Geschossvorsprung und die geringe Größe der Fenster lässt ein einfaches und wenig gestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts vermuten; die freie und älter anmutende linke Giebelseite zeigt kräftiger ausgebildete Vorkragungen mit sichtbar gebliebenen Balkenköpfen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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