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Das frühere Gerichtsgebäude, inschriftlich datiert 1894, ist das einzige Bauwerk, das noch die seit der Mediatisierung 1806 stark reduzierte administrative Bedeutung der Stadt vermittelt. Gleichzeitig hat sich nur hier die Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen architektonisch dargestellt. Sehr gediegen ausgeführter zweigeschossiger Backsteinbau mit teilweise aufwendigen Sandsteingliederungen (Ecklisenen, Gesimse, Gewände der Öffnungen). Die Fassade zur Bahnhofstraße hat links einen angedeuteten schmalen Risalit mit reichem Giebel in Formen der Neorenaissance, rechts ist der ehemalige Eingang hervorgehoben durch eine gesprengte Verdachung, darin das großherzogliche Wappen zwischen Eichen- und Lorbeerlaub. An der rechten Schmalseite eingeschossige Erweiterung mit großen dreibahnigen Fenstern. Zur Schulstraße schmaler, wirkungsvoller Vorbau für einen Nebeneingang mit originaler Tür. Rückwärts kurze Seitenrisalite, die zusammen mit dem Mansarddach und seinen zierlichen Gauben eine barocke Note setzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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