Bahnhofstraße 42
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Bahnhofstraße 42
Flur: 2
Flurstück: 463

Das 1905 (Datierung in der Wetterfahne) nach Plänen des Schlitzer Architekten Roth errichtete dreigeschossige Haus ist im linken Teil seines sich über einer Terrasse erhebenden und Geschäftsräume umfassenden Erdgeschosses durch einen Ladeneinbau verändert. Sonst sind im obersten Geschoss und im Bereich des steilen Walmdachs auch städtebaulich kräftig wirksame Akzente erhalten geblieben: Rechts dominiert ein auskragender Fachwerkausbau mit Fenstererker und geschweiftem Giebel; das Gefüge wird ausgesteift durch Reihen gebogener Fuß- und Kopfstreben und seitlich durch eine Mann-Figur. Links bekrönt die Hausecke ein polygonales Türmchen, das über einem Fensterband mit geschweifter, ziegelgedeckter Haube und Wetterfahne abschließt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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