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Zweieinhalbgeschossiger, traufständiger Wohnbau mit axialsymmetrischer Fassade, betont durch einen mittleren Risalit, der mit hohem Fachwerkgiebel abschließt. Die Fassaden werden durch Fenstergewände in Renaissanceformen und durch Quaderung der Kanten gegliedert; der Kniestock ist aus Fachwerk, das unterhalb des Risalitfensters reiche Viertelrosetten zeigt. Die Dächer des um 1900 entstandenen Hauses sind mit Krüppelwalmen versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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