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Kern des Anwesens ist ein eingeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit Fachwerkkniestock, entstanden 1903 und 1920 in angeglichener Weise erweitert: Planverfasser war jeweils der Geometer Rühl aus Lauterbach. Der Ausbau des älteren Teils des Kniestocks zum Vollgeschoss und die Verschindelung des Fachwerks erfolgten 1948. Erhalten blieb der spätgründerzeitliche Gesamteindruck mit den durch Formsteine gerahmten segmentbogigen Fenstergewänden und dem über verziertem Quergebälk auskragenden Obergeschoss, ergänzt durch ein kleines Wirtschaftsgebäude. Dem Anwesen, das als eines der ersten die nördlich des Bahnhofs entstandene Vorstadt begründet hat, kommt eine geschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |