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Am steilen Südhang des Heidbergs abseits der Altstadt haben sich geringe Reste der Gartenkultur des 19. Jahrhunderts erhalten. Dazu zählt insbesondere dieses Gartenhaus auf einem vom Heidgraben her erschlossenen Grundstück. Das in den Garten führende Eisentor säumen zwei Sandsteinpfeiler mit Bekrönungen in der Form von Pinienzapfen. Ihm schließt sich eine niedrige Stützmauer aus Sandsteinquadern an (die sich in gröberer Form nach Westen fortsetzt). Das kleine Gartenhaus ist eine verputzte nachklassizistische Holzarchitektur, die am Hang mit ihrem hohem Mansarddach einen beinahe turmartigen Charakter gewinnt. Es lässt sich 1928 im Besitz des Leinenhändlers Heinrich Römer nachweisen und ist wohl wenig früher entstanden. Als Dokument der Erschließung der um die Stadt gelegenen Hänge durch Gärten sind Gartenhaus, Mauer und Portal Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |