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Die beiden Torpfosten, durch die das ehemalige Gartengrundstück vom Grabenberg her erschlossen wird, erheben sich über einer Gartenmauer aus groben Sandsteinquadern und einer niedrigen Treppe. Sie sind vierseitig und schließen mit einem profiliert auskragenden flachen Kapitell ab. Die schlichte, dem Klassizismus verpflichtete Form verweist in das mittlere 19. Jahrhundert, die ungestörte Situation der beiden Pfosten erinnert an die am Grabenberg angelegten bürgerlichen Gärten jener Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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