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Der wohl im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts errichtete Nutzbau ist den benachbarten Gutsgebäuden entsprechend repräsentativ ausgestaltet. Das massiv errichtete Erdgeschoss hat seitlich vor der Schmiede eine offene Beschlaghalle, gestützt durch zwei - glatte - dorische Sandsteinsäulen. Das Wohngeschoss darüber zeigt einen klaren konstruktiven Fachwerkraster und schließt über der durch ein Hängeplattenfries betonten Traufe mit einem Walmdach ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |