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Zur Erleichterung der Verkehrsverbindung von der Hainbuche zum Obertor (Am Kumpftreppchen) beziehungsweise zur Straße Im Grund sind (ursprünglich) drei Brücken über den Sengelbach angelegt. Auffälliges Merkmal sind die Brückengeländer, bestehend jeweils aus einer Sockelzone, der eine querrechteckige Sandsteinplatte aufsitzt. Diese wird an beiden Seiten von stämmigen "Pfeilern" gehalten, die jeweils mit einer schweren Sandsteinabdeckung schließen. Die gesamten Aufbauten sind schlicht gehalten, lediglich die Hauptflächen sind durch vertiefte rechteckige Spiegel ausgestaltet. Die Konzeptionen stammen wohl aus der Zeit des Grafen Carl um die Mitte des 19. Jahrhunderts; die erhaltenen Geländer sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |