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Der kleine, traufseitig erschlossene Fachwerkbau stammt wohl aus dem späten 18. Jahrhundert. Sein einfach verriegeltes Gefüge weist an den Eckständern lange Fuß- und kurze Kopfstreben auf. Die Eckständer selbst sind mit markanten gedrehten Säulen versehen, die oben und unten mit Voluten abschließen. Auch die Füllhölzer sind als gedrehte Stäbe ausgebildet. Die Haustür stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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