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Einfache Bank aus Werksandstein am westlichen Stadteingang der von Lauterbach kommenden Landstraße. Vielleicht ursprünglich aufwendiger gestaltet (vgl. "Zur Zweiten Verschönerung"), stellt der aus dem 19. Jahrhundert stammende, für Fußgänger vorgesehene Rastplatz ein verkehrsgeschichtliches Zeugnis dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |