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Dicht am Mühlgraben stehender Gebäudekomplex aus zwei Teilen. Rechts platziert ist das verputzte Wohnhaus, dessen zweiflügeliges Portal in klassizistischer Manier auf eine Bauzeit im frühen 19. Jahrhundert verweist. Links schließt sich der eindrucksvolle Wirtschaftstrakt an. Er ist aus Bruchsteinmauerwerk errichtet, das steile Satteldach, ehemals Trockenraum für die Papierbogen, wurde am freien Giebel mit einem Krüppelwalm versehen. Die wenigen Öffnungen zeigen einfach profilierte und teilweise mit Steinmetzzeichen versehene Gewände. Am Sturz der Tür in der südöstlichen Giebelseite finden sich die Wappen Schlitz und Riedesel, an der rechten Gebäudeecke ein fein gearbeitetes Schriftband mit dem Text "AO DN 1603 HAT HER [W(ilhelm) B(althasar) V(on) S(chlitz) G(ennannt) V(on) G(örtz) DIESE GRUNDSTEI GEL]". Die ehemalige Papiermühle, im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts unter Verwendung älterer Mühlbauten eingerichtet und Anfang des 20. Jahrhunderts, zuletzt als Pappenfabrik, aufgegeben, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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