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Unweit des Schlitzflusses markiert eine schwache, etwa kreisförmige, in zwei Stufen ansteigende Erhebung die Stelle der 1263 als Inferiore Slitze genannten und um 1265 in der Stiftsfehde durch Abt Berthous II. zerstörten Niederungsburg Niederschlitz. In der Mitte des Hügels ist ein hoher, vierseitiger Sandsteinmonolith unbekannter Provenienz aufgestellt. Im 19. Jahrhundert war das Gelände ein Ausflugsziel der Bürger, und es stand hier ein kleines Gesellschaftshaus. Der Ort der ehemaligen Burg ist aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen zu schützen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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