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Rechteckiger, zweigeschossiger Putzbau mit Eckquaderung, abschließend mit einem Mansarddach. Die Fassade ist axialsymmetrisch ausgebildet, über der Tür fasst eine profilierte Verdachung eine runde Kartusche ein, die angeblich die verschnörkelten Initialen eines früheren Besitzers zeigt. Eine ähnliche Abbildung füllt den Dreiecksgiebel des über der Mittelachse aufragenden Zwerchgiebels. Das stark erneuerte barocke Bürgerhaus, dessen Bezeichnung auf eine frühere Besitzerfamilie zurückgeht, schließt die platzartige Verbreiterung der oberen Günthergasse nach Südwesten hin ab und ist aus geschichtlichen und städtebau-lichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |