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Das kräftig ausgebildete Gefüge des giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkhauses stammt aus dem frühen bis mittleren 17. Jahrhundert. Es wird durch regelmäßig angeordnete Fußstreben stabilisiert, zeigt deutliche Geschossauskragungen und als einzigen Schmuck Rundstäbe an Rähmen und Schwellen. Bis auf die Eingangssituation und ein Schaufenster ist es wenig gestört und beispielhaft für ein einfaches, aber gediegenes Haus aus der ersten Ausbauzeit der Schlitzer Vorstädte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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