Salzschlirfer Straße 19
Salzschlirfer Straße 19
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Salzschlirfer Straße 19
Flur: 1
Flurstück: 1344/1

Das gestalterisch bedeutendste Fachwerkhaus der Vorstadt vor dem Niedertor ist auf Grund seiner Konstruktion und seines Schmucks von überregionaler Bedeutung. Das Erdgeschoss wurde im frühen 19. Jahrhundert sachlich erneuert, das auskragende Obergeschoss und der zweifach vorkragende Giebel - Rähm und Schwelle sind jeweils mit Rundstabprofilen versehen - entstammen nach aufgemalter Zahl dem Jahr 1647. Zur Straße hin ist die Giebelseite für Schlitzer Verhältnisse geradezu üppig ausgestaltet: Der Brüstungsbereich der gleichsam vorgehängten Obergeschossfassade zeigt Dreiecke aus geschweiften Fußstreben, zwischen die Stiele mit Flachschnitzereien eingestellt sind. Die Brustriegelkette kragt über volutenartig ausgebildeten Konsolen vor und ist an den Unterseiten mit aufwendigen Schiffskehlen versehen. Die Eckständer zeigen ein Säulendekor mit abschließenden Volutenpaaren. Auch das Giebeldreieck weist gebogene beziehungsweise über dem Kehlbalken geschweifte Fußstreben auf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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