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Ein im 19. Jahrhundert als schlichte Fachwerkkonstruktion entstandenes Haus ist wenig später durch einen Wirtschaftstrakt erweitert worden. In der Gesamtschau bleibt die ursprüngliche agrarische Wirtschaftsgrundlage eines einfachen Ackerbürgers noch deutlich nachvollziehbar. Das traufständige Anwesen ist an einer Biegung der Salzschlirfer Straße und als Endpunkt der älteren Bebauung auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |