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Einfaches, von der Straße zurückgesetztes und traufständiges Haus aus dem frühen 19. Jahrhundert am Rand der älteren Stadtbebauung. Die verputzte Fassade wird in jedem der beiden Geschosse durch ein Band von vier Fenstern geöffnet, das Dach ist durch ein jüngeres Zwerchhaus ausgebaut. Im hohen Sockel befinden sich zwei Türen als Eingänge zu Ställen oder anderen ehemaligen Wirtschaftsräumen. Das insofern aus sozialgeschichtlichen Gründen interessante Haus hat über erneuerter Freitreppe eine schöne zweiflügelige nachklassizistische Haustür bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |