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Die ehemalige Brauerei besteht aus mehreren Gebäuden, die sich südlich vor der zwischen Hinter- und Schachtenburg aufragenden Stadtmauer gruppieren. Ältester Trakt ist das ehemals zur Schachtenburg gehörende Brauhaus (Stadtberg 7). Es besteht im Kern aus einem markanten hohen Bau über rechteckigem Grundriss. Anderthalb bis zwei Untergeschosse sind aus Sandstein gemauert, entsprechend besteht die abschließende Fachwerkkonstruktion aus einem bzw. zwei Geschossen. Ihr Gefüge ist konstruktiv und mit Sandstein ausgefacht. Den Abschluss bildet ein biberschwanzgedecktes Mansarddach. An der südöstlichen Traufseite ist mittig ein Erweiterungsbau aus Backstein angefügt. Die Inschrift über einer Eingangstür ("FW FVSGVG / 1725", Friedrich Wilhelm Freiherr von Schlitz genannt von Görtz) gibt das Ursprungsjahr des Gebäudes an. Bauphasen werden durch unterschiedliche, zum Teil zugesetzte Fenster erkennbar. Bemerkenswert ist die Rundung der östlichen Gebäudekante, die auch im Fachwerkgeschoss fortgesetzt wird. Nach Südwesten schließt sich das Kühlschiffhaus an, ein konstruktiver Fachwerkbau mit Backsteinausfachung unter hohem Walmdach. Zum unteren Brauereihof hin wurde dem Brauhaus zu Anfang des 20. Jahrhunderts ein schmaler Er-weiterungsbau aus Backstein angefügt. Ausgangspunkt der gesamten Anlage war das Schachtenburgische Wirtshaus. Es blieb in einem anspruchsvollen Gebäude erhalten, das sich vor dem Niedertor am Hang des Stadtbergs aufrichtet (Stadtberg 5). Es besteht aus einem massiven Erdgeschoss, dessen südliche Längsseite durch Arkaden für eine Durchfahrt geöffnet ist. Sie sind rundbogig und mit feinen Kämpferprofilen ausgestattet. Das Obergeschoss ist eine schmucklose Fachwerkkonstruktion, über der ein Mansarddach den Abschluss bildet. Das bis 1876 als Wirtshaus fungierende Gebäude hat im Türsturz eine Inschrift: "GGVSGVG / 1788", die auf Graf Georg verweist. Die jüngere, zweiflügelige Tür ist mit neoklassizistischem Dekor versehen. Bis gegen 1900 entstanden weitere zum Teil große Gebäude meist aus Backstein, die das Aufblühen der Brauerei und ihre wirtschaftliche Bedeutung dokumentieren, ohne das hier überaus sensible Stadtbild zu beherrschen. Dazu gehört außer dem unmittelbar an der Stadtmauer errichteten Bau, in dem insbesondere die Dampfkesselanlage untergebracht war, auch der den östlichen Abschluss des Brauereigeländes zu den Wiesen am Sengelbach bildende breitgelagerte Eiskeller- und Fasshallentrakt. Diese Gebäude der ehemals Gräflich Görtzischen, späteren "Auerhahn-Brauerei" sind Kulturdenkmäler wegen ihrer besonderen stadt- und baugeschichtlichen wie auch städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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