Steinweg 26 von Westen
Steinweg 24 und 26 von Süden
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Steinweg 26
Flur: 4
Flurstück: 103/3

1860 wurde der Steinweg am Stadtausgang zur Hallenburg hin durch den Abbruch zweier Wohnhäuser verbreitert. An der Ostseite, nahe dem damals neuen Tor zum Hallenburger Park, blieb ein zweigeschossiger, traufständiger, sehr unregelmäßig konstruierter "Ständerbau" erhalten, der wohl gegen 1800 einen Dachausbau in Form eines breiten, vorkragenden Zwerchhauses erfahren hatte. Das Gefüge ist hier an den Eckständern mit Männern ausgesteift. Außer sonstigen Erweiterungen erfolgte 1861 an der rechten Seite ein zurückgesetzter zweigeschossiger Fachwerkanbau nach einem Entwurf des gräflichen Baumeisters Schneller, der mit H. von Ritgen zusammenarbeitete. Die Giebelseite des Anbaus ist zur etwa gleichzeitig neu angelegten Kastanienallee gerichtet, die von der Hallenbrücke kommend an der Hallenburg vorbei in die Stadt führt. Die Fassade wurde daher repräsentativ ausgestaltet. Ihr steiler Giebel, dessen Ortgang mit einem feinen Fries aus sich überschneidenden Kreissegmenten unterfangen ist, vermittelt ebenso wie die ober- und unterhalb der Fenster eingesetzten genasten Andreaskreuze beziehungsweise Vierpässe "Gotik" - wie sie Ritgen und sicher auch Schneller im benachbarten Hersfeld (Kirchplatz 5) gesehen hatten. Kulturdenkmal aus stadt- und baugeschichtlichen wie auch künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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