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Seitlich der Zufahrt aus der Stadt zur Altenburg gelegene große Hofanlage. Die Bauten zeigen zumeist konstruktives Fachwerk aus dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert. Eine breit gelagerte ehemalige Scheune mit noch erkennbarer Tennentorposition schließt den Baukomplex ab und gehört mit ihrem rechten Giebel zur Randbebauung des Altenburggeländes. Seitlich vor der Scheune sind zwei Wohnbauten errichtet. Ein schmaler, verputzter lässt eine Geschossvorkragung erkennen und trägt ein steiles Satteldach. Dem zweiten kommt eine besondere städtebauliche Bedeutung zu; er ist mit seiner Giebelseite zur Straße ausgerichtet und tritt in einem konstruktiven Gefüge des klassizistischen Typus auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |