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Kleiner zweigeschossiger Fachwerkbau, der das Gelände um die Altenburg nach Südwesten zur Stadt hin abgrenzt. Entstanden wohl noch im frühen 18. Jahrhundert und später erweitert, war er ehemals vielleicht ein Wirtschaftsgebäude, dient aber schon lange als Wohnhaus. Nicht ohne Reiz ist die regelmäßige Aussteifung des Gefüges durch gebogene geschosshohe Streben an der dem jetzigen Park zugewandten Rückseite und besonders an der Hofseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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