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Das 1907 in der Biegung der Gederner Straße platzierte, verputzte Wohnhaus ist über seinem Basaltsockel eingeschossig und gewinnt im Straßenbild eine besondere Wirkung durch sein steiles schiefergedecktes Mansarddach, das auf Grund des winkelförmigen Hausgrundrisses mit zwei markanten Giebeln auftritt. Rückwärts entstand gleichzeitig eine Strumpfwirkerei. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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