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Großes Fachwerkhaus des mittleren 18. Jahrhunderts, errichtet in Eckposition gegenüber der Traufseite des Rathauses und zur Kirche giebelständig. Über großenteils massiv erneuertem Erdgeschoss gliedern klassische Mann-Figuren das Gefüge des Obergeschosses und des Giebels. Trotz Veränderungen, die insbesondere den mittleren Trakt des rückwärts bis zur Mühlgasse reichenden Anwesens ausmachen (Einbau eines Saals), ist das als Teil der Kirchplatz- wie der Marktstraßenbebauung wichtige Haus Kulturdenkmal aus stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |