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Der Fachwerkbau ist mit seiner Giebelseite zum Westwerk der Kirche vorgeschoben und schließt so markant die Häuserzeile südlich des Gotteshauses nach Westen hin ab. Sein sich kräftig artikulierendes zweigeschossiges Gefüge zeigt Mann-Figuren mit Halsriegeln und gebogenen Fußstreben, die Eckständer sind verziert durch schlanke Rundstäbe mit vereinfachten Beschlagwerkreliefs, Schuppen und Spiralen. Die bedeutende Geschosshöhe lässt Wandriegelketten oberhalb der Fenster zu. Das Haus wurde noch vor 1700 errichtet. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |