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An einer ansteigenden, als Fußgängertreppe zur oberen Marktstraße weiterführenden Seitengasse steht der zweigeschossige, wohl aus dem 18. Jahrhundert stammende Fachwerkbau mit seiner schmalen Giebelseite zum (heute verdeckten) Mühlgraben hin. Das Haus ist mit Schiefer verkleidet, der Eingang befindet sich an der Seite eines kurzen Querflügels, der der Traufseite vorgebaut ist. Den Charakter eines vorstädtischen Ackerbürgerhauses eher des Wetterauer als des Vogelsberger Typs vermittelnd, ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |