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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Als einziges von ehemals drei Backhäusern im Dorf blieb der kleine verputzte Massivbau mit biberschwanzgedecktem Satteldach erhalten. Er steht noch verwendungsfähig gegenüber der ehemaligen Schule und unweit der Kirche und ist einem früheren Dorfbrunnen benachbart; entstanden im frühen 20. Jahrhundert, ist das Backhaus wegen seiner Funktion im Gemeinschaftsleben des Dorfs Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |