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Mit seiner hinteren Traufseite unmittelbar am Eichelbach stehender Streckhof. Der zweizonige Wohnteil, wohl das frühere, 1911 hierher versetzte Pfarrhaus, entstand gegen 1700 und ist mit einer kraftvollen, einfach verriegelten Variante der Mann-Figur verstrebt, die Füllhölzer und Eckständer sind mit Taustabornamentik geziert. Dem Wohnhaus schließt sich der Wirtschaftsteil in konstruktivem Fachwerk an; er ist im Giebel datiert mit 1911. Älter scheint der kleine Winkelanbau, der seine mit einfachen Mann-Figuren sparsam ausgesteifte Giebelseite der Straße zuwendet. Der Hof ist aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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