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Die große traufständige Hofanlage leitet mit ihrer zur Straßenbiegung exponierten Giebelseite den relativ gut erhaltenen Abschnitt des Dorfs von Osten her ein. Das Anwesen, dessen Wohnteil im unteren Geschoss nach Vogelsberger Art verschindelt ist, entstand im späten 18. Jahrhundert als großer Einhof. Seine Gliederung in fünf Zonen wird durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln angezeigt. Eine Erweiterung durch eine Tenne und einen im Winkel angebauten Schweinestall stört das Bild unwesentlich. Der Hof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |