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An der großen traufständigen Hofanlage haben seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts etliche Generationen gebaut, repariert und erweitert. Sie ist neun Zonen breit, von denen drei heute das Wohnhaus einnehmen, dem ursprünglich zwei Stall- und dann vier Scheunenzonen mit zwei Tennen folgten. Am Wohnbereich lassen sich Rudimente des ältesten Baus insbesondere in Form einer kräftig ausgebildeten Fußstrebe erkennen, klassische Mann-Figuren prägen wesentliche Teile des Wirtschaftstrakts. Das Erdgeschoss des Wohnhauses ist mit einem Teil des Stalls zuletzt als konstruktives Fachwerkgefüge erneuert und der Stallbereich verschoben worden. Als relativ gut dokumentiertes Beispiel eines Streckhofs an der Hauptstraße des Dorfs ist das Anwesen Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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