Bergstraße 7
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Eichenrod
  • Bergstraße 7
Flur: 1
Flurstück: 94

"Das Haus des Johann Georg Groh gibt, wie kaum ein anderes in Oberhessen, den Typus eines Bauernhauses und die Fachwerkgestaltung der Zeit um 1700 in klarer und schöner, von überflüssigem Beiwerk ganz freier Art und Weise wieder", schrieb Heinrich Walbe 1912. Von städtebaulicher und besonderer kultur- und baugeschichtlicher Bedeutung ist der erhaltene Rest dieses ehemaligen Wohn-Stall-Hauses, das einer Überlieferung nach unter Mitwirkung des Zimmermanns der Teufelsmühle 1691 erbaut wurde. Erhalten blieben ein Abschnitt des Obergeschosses und das Giebeldreieck. Sie bestehen aus einem klaren, kräftigen Gefüge mit klassischen Mann-Verstrebungen und aufwendigen Verzierungen insbesondere zur Straße hin. Dazu gehören die Reihe der geschweiften Andreaskreuze, Konsolfriese an sämtlichen Schwellen und Rähmhölzern bis hinauf zum Hahnenbalken und ein durchkreuzter Kreis im obersten Giebelabschnitt. Jedoch fehlt im Gegensatz zur Teufelsmühle und zu anderen Häusern in Eichenrod der sogenannte thüringische Einschlag: die Vorkragung des Wandabschnitts oberhalb der Brustriegelkette.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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