Bergstraße 4
Bergstraße 4
Bergstraße 4
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Eichenrod
  • Bergstraße 4
Flur: 1
Flurstück: 63/1

Wesentlicher und ältester Teil des traufständigen Streckhofs ist der Wohnteil, dessen zwei Zonen ein besonders kräftiges Fachwerkgefüge der Zeit um 1680 mit Andreaskreuzen und Schnitzereien aufweist. Die Versteifung erfolgt an den Eckständern durch Mann-Figuren ohne Halsriegel, an den Bundständern im Obergeschoss durch geschweifte Fußstrebendreiecke. Unter den Fenstern sind die Brüstungsgefache mit geschweiften Andreaskreuzen gefüllt, das verzierte Quergebälk blieb erhalten, ebenso ein Rest vom ursprünglich reich geschnitzten Gewände der Eingangstür. Bemerkenswert ist die Ausgestaltung der Eckständer mit breiten Schuppen- und Zopffriesen sowie Voluten und einer Maske. Die Inschrift im Rähm des Erdgeschosses lautet "[...] HIEDE DEINEN EIN GANG VND AVS GANG VON NVN AN BIS IN EWIG KEIT AMMEN IST MEISDER GEWESSEN IOHANNES HEDTERICH". Die restlichen sechs Zonen des Hofs zeigen außer dem erneuerten Stall Gefüge des 18./19. (Bansen/Viertel) mit kleinem Stall) und frühen 20. Jahrhunderts.

Auf gleichem Grundstück steht neben dem Wohntrakt separat ein jüngeres Ökonomiegebäude in konstruktivem Fachwerk, das ebenfalls schutzwürdig ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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