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Das traufständige Wohnhaus eines nicht erhaltenen großen Streckhofs dürfte ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus gewesen sein und weist Gefüge dreier Bauphasen auf: Der jüngere linke Hausteil hat ein schlichtes, einfach verriegeltes Balkenwerk mit Geschossstreben, der rechte weist Mann-Figuren auf, die mit Kopfwinkelhölzern und kurzem Halsriegel ausgestattet sind. Sie fallen im Obergeschoss, die Dreiergruppe der Oberstubenfenster rahmend, durch gebogene, kräftige Fußstreben auf, während sie im unteren Bereich im ausgehenden 18. Jahrhundert erneuert wurden und hier die späte Form mit geraden Fußstreben zeigen. Das markante, auch an der Rückseite erhaltene Gefüge, im Kern um die Wende zum 18. Jahrhundert entstanden, hat sein Quergebälk mit Geschossüberstand behalten; dieses ist im erneuerten Teil des Wohnhauses angepasst fortgesetzt worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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