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Der giebelständige Teil des zum großen Hof ausgebauten Anwesens besteht wesentlich aus dem Wohnhaus, das im Kern aus der Zeit um 1700 stammt. Es ist großenteils mit Platten verkleidet und verändert, erhalten blieb insbesondere die Giebelseite, die über dem verschindelten Erdgeschoss ein ebenmäßiges Fachwerkgefüge zeigt. Es ist mit Mann-Figuren ohne Halsriegel ausgesteift, hat eine über verzierten Konsolen vorkragende Brustriegelkette und als weitere Verzierungen Taustäbe an den Füllhölzern, Andreaskreuze unter den bogenförmig abschließenden Luken oberhalb des Kehlbalkens und eine Ausgestaltung des Eckständers mit gedrehtem Stab und Spiralen. Das Haus mit der zur Straße exponierten Sichtfassade ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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