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Kleiner Fachwerkbau in konstruktivem Gefüge, wohl im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtet. Innen befindet sich neben der Backstube ein weiterer Raum. Der Backofen datiert 1927, ist außen massiv aus Basalt aufgeführt. Das Backhaus wird noch regelmäßig zum Brotbacken genutzt. Es ist wegen seiner bedeutenden Funktion im Leben der dörflichen Gemeinschaft Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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