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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Große Hofanlage aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert, gegenüber der Kirche und dem Pfarrhaus sowie am von Süden kommenden Ortseingang gelegen und daher von bedeutender städtebaulicher Wirkung. Das Fachwerk des zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhauses ist konstruktiv und mit der streng symmetrischen Fassadengliederung von nachklassizistischem Gestaltungsanspruch. Symmetrisch ist auch der Aufriss des separat und im rechten Winkel zum Wohnhaus stehenden großen Wirtschaftsgebäudes, bei dem sich zwei Tennenzonen mit Stallbereichen aus Basalt und Sandstein abwechseln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |