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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Die große winkelförmige Hofanlage schließt den Dorfkern wirkungsvoll nach Südwesten ab. Das giebelständige Wohnhaus, ursprünglich wohl Teil eines Einhofs aus der Zeit noch vor der Mitte des 19. Jahrhunderts, zeigt einen symmetrischen Fassadenaufriss und ein konstruktives Gefüge mit Geschossstreben, das durch zumeist schräggestellte Stiele unterhalb der Fenster aufgelockert wird. Im Winkel angebaut ist ein jüngerer Wirtschaftstrakt, dessen Obergeschoss ebenfalls als konstruktives Fachwerkgefüge aufgerichtet ist. Hier wurden mehrere beschriftete Querbalken wiederverwendet, die auf den Zimmermeister Heinrich Zinn aus Storndorf und ein Baujahr 1823 hinweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |