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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Die der Kirche benachbarte, traufständige Hofanlage hat sich seit dem mittleren 18. Jahrhundert zu einem Streckhof entwickelt. Wesentliche Teile des Fachwerks stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert, jedoch bewahrt der Wohnteil zwei Zonen, die durch kräftig ausgebildete, zweifach verriegelte Mann-Figuren mit geschweiften Fußstreben ausgesteift werden. Die zur Kirche gerichtete Giebelseite ist verkleidet; sie besteht aus einem ähnlichen klassischen Gefüge, das außerdem durch Rauten in Brüstungsgefachen ausgezeichnet und hier von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |