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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Großer, hinter der Kirche situierter und den Straßenraum abschließender Einhof, nach der etwas verschliffenen Bauinschrift durch den Zimmermeister Johannes Rasch (Rausch) aus Allmenrod 1792 fünf Zonen breit konstruiert und im 19. und 20. Jahrhundert teilweise erneuert, wobei der Einbau breiter Fenster und die Veränderung der Eingangssituation Störungen bedeuten. Vom Ursprungsbau ist der durch klassische Mann-Figuren bestimmte Fassadenaufriss, die ausführliche Inschrift an der Stockschwelle und die Schnitzerei an einem Eckständer erhalten, die jüngeren Erneuerungen (Ersatz von Stall und Tenne) erfolgten teilweise in Anlehnung an das ursprüngliche Konzept.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |