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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Fachwerkwohnhaus eines kleinbäuerlichen Anwesens aus dem eher frühen 19. Jahrhundert. Das einfach verriegelte, zwei Zonen bildende Gefüge ist durch lange Streben ausgesteift. Schmückend ist die Geschosstrennung an der zur Straße gerichteten Traufseite mit Schwellenprofil und gerundeten Füllhölzern ausgebildet. Das kaum gestörte Gebäude ist Kulturdenkmal aus bau- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |