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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Großer Einhof, anschaulich erhalten in der Grundstruktur, die 1800 von Zimmermeister Johannes Rausch aus Allmenrod errichtet wurde. Kennzeichen ist ein einfaches, klares Gefüge der konstruktiven Art, das durch in dichter Folge verwendete stockwerkhohe Streben ausgesteift wird. Die an ihrer Unterkante zusammen mit dem schmalen Balkenkopf-Füllholz-Bereich fein profilierte Stockschwelle ist in herkömmlicher Weise mit einer ausführlichen Schmuckfrakturinschrift versehen, die Eckständer zeigen ein reduziertes Säulenmotiv zwischen zierlich ausgearbeiteten Blüten. Die breite Fassade des Stalls ist wie der Sockel des Wohnhauses aus Tuffsteinquadern gemauert, wobei sich die Dimension der Steine nach oben hin verringert. Das Gewände der Stalltür und der sie flankierenden kleinen Fenster ist aus Sandstein. Der durch reversible Eingangssituationen und moderne Fenster erneuerte Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |